BetCollect Casino – Allgemeine Geschäftsbedingungen für österreichische Spieler
1. Betreiber und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von BetCollect Casino, betrieben von Modern Vibes Limited (St. Vincent und die Grenadinen, Reg.-Nr. 27165 BC 2024). Die Plattform operiert unter der Lizenz der Tobique Gaming Commission (TGC), Kanada, mit der Lizenznummer 0000043. Durch die Registrierung und Nutzung der Plattform akzeptiert der Nutzer diese AGB vollständig.
2. Teilnahmeberechtigung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gesperrte Länder: Afghanistan, Bulgarien, Zentralafrikanische Republik, China, Kuba, USA und weitere
- Nur ein Konto pro Person
- Nicht unter Selbstausschluss stehend
3. Single Currency – wichtiger Hinweis
BetCollect ist ein Single-Currency-Casino: Die bei der Registrierung gewählte Währung ist dauerhaft festgelegt und kann später nicht mehr geändert werden. Für österreichische Spieler wird EUR empfohlen.
4. KYC-Verifizierung
Vollständige Identitätsverifizierung ist vor Auszahlungen erforderlich: gültiger Lichtbildausweis, aktueller Adressnachweis (max. 3 Monate alt), Selfie zur Identitätsbestätigung. Bearbeitungszeit: wenige Minuten bis 24 Stunden.
5. Einzahlungs-Umsatzpflicht – kritischer Hinweis
Einzahlungen müssen mindestens 5-mal umgesetzt werden, bevor eine gebührenfreie Auszahlung möglich ist. Wer früher auszahlen möchte, zahlt eine Gebühr von 8 % auf den Auszahlungsbetrag. Diese Regelung gilt auch ohne aktiven Bonus und ist für ein Online-Casino ungewöhnlich.
6. Bonusbedingungen
- Willkommensbonus: 30x (Einzahlung + Bonus); max. 10x des Bonuswerts auszahlbar
- Freispielgewinne: auf max. €50 begrenzt; Spins 7 Tage gültig
- Bonusgelder verfallen bei Auszahlung vor Umsatzerfüllung
- BetCollect behält sich das Recht vor, Bonusangebote zu ändern oder zu beenden
7. Auszahlungslimits
Monatliches Auszahlungslimit: €10.000. Übersteigt das Kontoguthaben das Zehnfache der Gesamteinzahlungen, reduziert sich das monatliche Limit auf €5.000. Mindestabhebung: €20.
8. Streitbeilegung
Bei ungelösten Beschwerden ist die Tobique Gaming Commission als Regulierungsbehörde der empfohlene formelle Eskalationsweg. Für Österreich gilt: Keine GGL-Konzession bedeutet keine österreichische Behörde als Ansprechpartner.